Zuzahlungsbescheinigung

Liebe Kunden, wir drucken für Sie Ihre Zuzahlungsbescheinigung für das komplette Jahr. Bitte sprechen Sie uns an.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!

Der Arzneimittelpreis ist für die Höhe der Zuzahlung entscheidend. Für Arzneimittel mit einem Preis

bis zu 50 EUR - pauschal 5 EUR von 50 - 100 EUR - 10% des Preises
von 100 EUR und mehr - 10 EUR

Dies gilt grundsätzlich auch für Hilfsmittel.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch höchstens 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation.

Ihre Apotheke ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Gesundheitsreform gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen von ihren Kunden zu erheben.
Diese Summe fließt in voller Höhe zur Minderung der Ausgaben an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse und verbleibt nicht in der Kasse Ihrer Apotheke.

Zuzahlungsbefreiung

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weiterhin von jeder Zuzahlung befreit.

Besonders wichtig

Die Höhe der Zuzahlungen, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, darf zwei Prozent Ihres Jahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken beträgt diese Obergrenze ein Prozent.
Deshalb liegt es in Ihrem eigenen Interesse, alle Belege für Ihre Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen medizinischen Aufwendungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren